§ 1. Allgemeine Bestimmungen
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sindBestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch niedergeschriebenen Verträge mit der Praxis für Physiotherapie – RunningPhysios (im Folgenden ausschließlich RunningPhysios genannt). Abweichende AGB nationaler und internationalerVertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. per Fax (nicht perE-Mail) als anerkannt. Mündliche Aussagen sind unverbindlich.
Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines beiderseitig unterschriebenen Behandlungshonorarvertrages, sowohl vomLeistungserbringer (RunningPhysios) als auch dem Patienten, der gleichzeitig die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert hat. D.h. es entsteht keinVertragsverhältnis zwischen der Versicherung des Kunden / Patienten und demLeistungserbringer (RunningPhysios).
Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen derFirma RunningPhysios gelten diese Bestimmungen als angenommen.
§ 2. Physiotherapeutische Behandlung
Alle physiotherapeutischen Behandlungen erfolgen unter derMaßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln angestrebt. Jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache etwaiger Beeinträchtigungen zu beheben, im Vordergrund. Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse, können aber im einzelnen Behandlungsfall länger sein, als sie üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
Alle durch RunnigPhysios durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten. Dieser verpflichtet sich, insbesondere alleFragen, die seine Person, seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtige Informationen selbstständig anzugeben.
Für den Fall einer eventuell konkret notwendigen Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten, um die Therapie zu optimieren, entbindet der Patient die Praxis für Physiotherapie gegenüber dem behandelndenArzt und/oder weiteren Therapeuten untereinander von der Schweigepflicht.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nichtverpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient erforderliche Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt und damit Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 3. Bezahlung
Die Behandlungskosten sind innerhalb von 10 Tagen nachRechnungsdatum fällig. Die Bezahlung des im Behandlungshonorarvertrags vereinbarten Betrags erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise.
Ist der Patient mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehendenBehandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden demPatienten in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
§ 4. Termine
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte einvereinbarter Behandlungstermin aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe desPatientennamens, Behandlungsdatums und Uhrzeit mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Patient verantwortlich. Andernfalls hat der Patient denAusfall eines von ihm versäumten Behandlungstermins zum vereinbartenTeilhonorar an den Leistungsbringer (RunningPhysios) zu entrichten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.
§ 5. Verspätungen
Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Leistungserbringers (RunningPhysios). Bei Verspätung verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15Minuten gelten als ausgefallener Termin und dementsprechend privat in Rechnung gestellt.
§ 6. Rücktrittsrecht des Patienten
Sollte der Patient mit den Leistungen von RunningPhysios während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen aber nichtberechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln.Dies bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zuzahlen.
Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Praxis für Physiotherapie zurichten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Behandlungstermin vorliegen.
§ 7. Rücktrittsrecht RunningPhysios
RunningPhysios ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Patient sich entgegen der vorliegenden AGB verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen.Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Patientenentstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
§ 8. Leistungserbringung und Schadenersatzanspruch
RunningPhysios verpflichtet sich als Leistungserbringer die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Dies bezüglich hat der Patient keinen Schadenersatzanspruch.
§ 9. Haftungsausschluss
RunningPhysios schließt jegliche Haftung für Schäden amPatienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten oderFahrlässigkeit des Patienten entstehen. RunningPhysios haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oderähnliches ausgeschlossen.
Aussagen, die von dem/den Inhaber*n oder Mitarbeitern von RunningPhysios getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand.Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.
§ 10. Änderung der AGB, Leistungsbeschreibungund Preise
Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen oder Preise werden dem Patienten schriftlich per Aushang in der Praxis oder auf derInternetseite mitgeteilt. Etwaige Änderungen gelten als anerkannt, wenn derPatient nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (nicht perE-Mail) widerspricht.
§ 11. Sonstiges
Der Patient bestätigt, dass er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Ist der Patient minderjährig oder aus anderen Gründen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig, bedarf es derZustimmung und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
§ 12. Haftung für querverweisende AngeboteDritter im Internet
RunningPhysios übernimmt keine Haftung für die Inhalte derInternetseiten, welche mittels Querverweis von der Internetseite von RunningPhysios aus erreicht werden. Die Querverweise werden in regelmäßigenIntervallen überprüft, aktualisiert und nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Jedoch übernimmt RunningPhysios keine Haftung, falls der jeweilige Betreiber der verlinkten Seite seine Inhalte unangekündigt ändert, seineDienste einstellt oder gar Seiten mit verfassungswidrigem Inhalt anbietet.
§ 13. Datenübermittlung/-schutz
Die von RunningPhysios erhobenen personenbezogenen Datenwerden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland verwendet. Die Praxis für Physiotherapie schützt personenbezogene Patientendaten und behandelt diese vertraulich. Erhebung, Nutzung und Verarbeitung erfolgen nur insoweit, wie dies für die Durchführung des geschlossenen Behandlungsvertrags und Art der Leistung erforderlich, gesetzlich zulässig und von dem Patienten gewünscht ist.
§ 14. Vertragsbedingungen
Grundsätzlich gelten die zwischen RunningPhysios und demVertragspartner geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form erfolgen.
§ 15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seineGültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.